Widerruf statt Kündigung der Lebensversicherung: So fordern Sie Ihre fehlenden Gelder zurück
Des deutschen liebstes Kind für die Schließung der Rentenlücke war über mehrere Jahrzehnte die klassische Lebensversicherung. Im Laufe der Zeit kamen dann die fondsgebundene Variante sowie die Rentenversicherung hinzu. Neben dem klassischen Bausparvertrag galten diese Vertragsarten als Grundlage für die private Altersvorsorge. Die Realität bezüglich der Ergebnisse sah allerdings etwas anders aus: Eine Vielzahl der Verträge erlebte das Ende der vereinbarten Laufzeit nicht, da die Policen bereits weit vor Ablauf wieder gekündigt wurden, was wiederrum für den Versicherungsnehmer mit massiven Verlusten verbunden war. Denn der vom Versicherer freiwillig gezahlte Rückkaufswert sorgt auch heute noch oft für ein böses Erwachen.
Widerrufsjoker ziehen
Daher ist es absolut empfehlenswert, den möglichen Widerspruch seines Lebensversicherungsvertrages von einem Spezialisten überprüfen zu lassen.
Viele der Lebens- und Rentenversicherungen wurden mit extrem langen Laufzeiten abgeschlossen. Im Laufe der Zeit verändern sich die Wünsche oder Prioritäten der Verbraucher oder es traten Lebenssituationen ein, die bei Vertragsabschluss nicht bedacht oder berücksichtigt wurden. Viele der Verträge passten nicht mehr in das eigene Konzept, es wurde dringend Geld benötigt oder die gesparten Gelder entwickeln sich nicht, wie einst prognostiziert.
Eine Kündigung allein ist keine gute Wahl
Die Kündigung allein ist keine gute Wahl, um den Vertrag zu beenden. Der Widerspruch der Lebensversicherung kann sich da als wesentlich lukrativer erweisen, denn nach einem erfolgreichen Widerspruch bekommt der Versicherte nicht nur den Rückkaufswert, sondern seine geleisteten Prämien zurückerstattet. Den während der Versicherungszeit genossenen Versicherungsschutz muss der Verbraucher sich abziehen lassen.
Dass das Widerspruchsrecht auch nach Jahren nicht verwirkt ist, haben sich viele Versicherungsunternehmen selbst zuzuschreiben, da sie ihre Kunden bei Abschluss der Verträge nicht ordnungsgemäß über ihre Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt, beziehungsweise die Versicherungsunterlagen nicht vollständig übergeben haben.
Auch für bereits gekündigte Lebens- oder Rentenversicherungen besteht das Recht
Selbst für bereits abgerechneten Policen, die in deutschen Haushalten in Aktenordnern langsam vergilben, kann in den meisten Fällen nachträglich der Widerspruch erklärt werden, um die zustehenden Gelder von den Gesellschaften zurückzufordern. Allerdings sollte man zur Durchsetzung seiner Ansprüche einen Profi hinzuziehen. Hier bietet sich der LV Doktor an, der mittels des Anwaltsnetzwerkes der proConcept AG, dass aufgrund jahrelanger Erfahrungswerte und unzähliger Klagen gegen Lebensversicherungsgesellschaften über tausende von Urteile verfügt, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, die besten Ergebnisse erzielt.
Für alle Verbraucher, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen wollen oder es schon vor Jahren selbst getan haben, ist es absolut lohnenswert, die Verträge vom LV Doktor Team überprüfen zu lassen. Wie viel ein Vertrag wagrscheinlich wirklich wert ist, kann auf www.rueckkaufswertrechner.de jederzeit selbst errechnet werden.
0 Kommentare
Derzeit sind zu diesem Artikel keine Kommentare vorhanden.