Kündigung und Widerruf Lebensversicherung: In der vierten Instanz ergeht vom OLG ein abschließendes Urteil: 10.858,52 Euro Nachzahlung von der ASSTEL Köln
2013 Landgericht Köln
Klage wird wegen der Verjährung der Widerspruchsfrist - abgewiesen
2013 Oberlandesgericht Köln:
Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über die Frage der Vereinbarkeit von §5a Policenmodell
2014 Oberlandesgericht Köln:
Die Berufung gegen das in 2013 verkündete Urteil des LG Köln wird wegen Verjährung (1 Jahr) Widerrufsrecht abgewiesen, allerdings war die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend in Fettdruck hervorgehoben.
2015 Bundesgerichtshof :
Das Urteil vom OLG von 2014 wird aufgehoben und an das Berufungsgericht zurücküberwiesen Der Bundesgerichtshof hat den Widerrufsjoker anerkannt, das angefochtene Urteil des OLG Köln aufgehoben und den Rechtsstreit zur Klärung der Höhe der Rückgewähransprüche an das OLG zurückverwiesen.
2015 Berufungsgericht OLG:
Die Zulässige Berufung der Klägerin führte zum Erfolg. Nachgezahlt wurden 10.858,52 im Februar 2016