Enorme Nachzahlung von Lebensversicherung: LV-Doktor erstritt 88.000 Euro extra
Liebe Leser des LV-Doktor-Blogs,
der Kampf gegen Versicherungsgesellschaften zahlt sich aus, wie ein eindrucksvoller Fall aus jüngster Vergangenheit wieder einmal belegt. Dabei ging es um eine sehr hohe Differenzsumme aus der Kündigung einer Lebensversicherung, welche dem Versicherten vorenthalten werden sollte. Der Kunde, ein ehemaliger und für seine Fairness bekannter National-Basketballspieler, ließ sich das Vorgehen der Versicherung nicht gefallen und schaltete den LV-Doktor ein.
Abwimmeln ist die Masche der Versicherungen
Als Herr T. den Rückkaufswert aus der Kündigung seiner Lebensversicherung erhielt, war er zu recht schockiert. In Summe bekam er nicht einmal 30.000 Euro, obwohl er über 83.000 Euro an Beiträgen eingezahlt hatte.
Gemeinsam mit LV-Doktor errechnete der Sportler eine fehlende Differenz von rund 110.000 Euro, die sich aus den eingezahlten Beiträgen, abzüglich des bereits gezahlten Rückkaufswerts, zuzüglich der Zinsen ergab.
Da sich die Standard Life Versicherung weigerte, den Fehlbetrag an den Kunden zu entrichten, reichten die Fachanwälte unseres Netzwerks im April 2012 Klage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Vom langen Atem des Klagewegs nicht abschrecken lassen
Die Klage wurde im Oktober 2012 zunächst abgewiesen. Das Urteil erging sich im Wesentlichen in nicht eingehaltenen Widerspruchsfristen - zugunsten der Versicherung. Auch fehlende Widerrufsbelehrungen wurden - zuungunsten des Kunden – nicht anerkannt. Selbst der geltend gemachte Auskunftsanspruch - über die tatsächlich erwirtschafteten Erträge des Versicherers – wurde seitens des Gerichts abgelehnt.
[…] "weil die Beklagte nicht - wie von dem Kläger mit der Bekanntgabe der "angewandten Formelwerke" beansprucht - verpflichtet ist, die Berechnungsgrundlagen der geforderten Beträge des Rückkaufwertes offenzulegen", war die Begründung der Richter.
Der Sicht des Gerichts schlossen sich weder unser Kunde noch LV-Doktor an, woraufhin im Dezember 2012 unerschrocken ein Berufungsverfahren eingeleitet wurde. Darin beriefen sich unsere Fachanwälte auf den Verstoß gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht und setzten außerdem den Widerrufsjoker ein.
Im Oktober 2013 entschieden sich die Düsseldorfer Richter des Oberlandesgerichts für ein Aussetzen des Verfahrens, bis dass ein zu erwartendes Urteil des Bundesgerichtshofes gefällt sei. Dies erfolgte dann im Mai 2014.
Verluste nicht hinnehmen - Durchhaltevermögen wird belohnt
Basierend auf dem BGH-Urteil, welches sich dem angewandten Widerrufsjoker zum Vorteil des Versicherten anschloss, kam es im November 2015 zu einem Vergleichsangebot.
Zu seiner Freude erhielt der Sportsmann rund 88.000 Euro an Nachzahlung und 367 Aktien der beklagten Versicherungsgesellschaft. " Das ist ein super Ergebnis für unseren Kunden und einzigartig in seiner Geschichte – erstmalig hat eine Versicherung eigene Aktien im Zuge eines Vergleiches mit ausgereicht ", freut sich auch Jens Heidenreich, der Pressesprecher des Unternehmens.
Natürlich geht es im Einzelfall nicht immer um solch hohe Nachforderungssummen, wie in diesem Beispiel. Dies ist die bisher höchste erstrittene Nachzahlung, an einen einzelnen benachteiligten Kunden, in der Geschichte unserer rechtlichen Arbeit. Insgesamt sind die Verluste für Kunden aus den Rückkaufswerten von Policen aber millionenschwer, wogegen wir uns Tag für Tag mit harter Arbeit einsetzen.
Im Fazit stellt LV-Doktor fest, dass sich beharrliches Durchhalten in jedem Fall auszahlt, was dieser Fall wieder eindrucksvoll bewiesen hat.
Falls Sie ebenfalls zu wenig aus der Kündigung Ihrer Lebensversicherung ausgezahlt bekommen haben, oder sich über unseren wirkungsvollen Widerrufsjoker informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem Team von LV-Doktor auf - per E-Mail an: info@lv-doktor.de oder per Telefon unter: 0049 345 – 47224 3000.