Deckungsklage gegen Rechtschutzversicherung: Den Einwand der DMB Rechtschutz-Versicherung AG, der Vertrag mit der PC AG sei unwirksam, weist das LG Halle (Saale) zurück.
Nachdem zunächst das AG Weißenfels mit Urteil vom 2015 die Auffassung der Rechtsschutzversicherung teilte, bestätigte das LG Halle (Saale) in der Berufungsinstanz nun unsere Auffassung. Insbesondere auch unter Bezugnahme auf die Entscheidung des LG Mannheim vom Januar 2015 stellte das LG Halle (Saale) fest, dass der Rechtsschutzfall einheitlich zu betrachten ist, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche notwendig war und daher die Rechtsschutzversicherung auch zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist.
Auch den Einwand der DMB, der Vertrag mit der PC AG sei unwirksam, weist das Landgericht entschieden zurück. Der Richter teilt diese Auffassung nicht, und abgesehen davon sei dass zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis maßgeblich, dem Kläger sei keine Pflichtverletzung vorzuwerfen und aus diesem Grund verurteilt er die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, auch die vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten zu übernehmen.
Geschrieben von: CG LV Doktor Team
Veröffentlicht am: 08. Jul 2016
7 Kommentare
Es ist doch wirklich unfassbar. Daa schließt man eine Rechtschutzversicherung ab um in allen Lebenslagen abgesichert zu sein. Aber die Versicherungsgesellschaften versuchen sich dennoch vor der Leistung zu drücken. Gut dass die obersten Gerichte da nicht mitspielen.
Geschrieben von: Fritz
Veröffentlicht am: 27. Oct 2016
Hallo Fritz
Da hast du absolut recht. Ich bin Krankenpfleger von Beruf und wurde mal wegen angeblicher Falschbehandlung verklagt. Meine Rechtschutz meinte, das der Beruf nicht mitversichert ist. Da mir das aber bei Abschluss der Versicherung niemand gesagt hatte, haben sie die Kosten auf Coulanz übernomen. Die verschaukeln uns wie sie wollen, aber werben noch mit ihren wundervollen Leistungen. Das ich nicht lache!!!!
Geschrieben von: Bernd W.
Veröffentlicht am: 04. Nov 2016
Super! Endlich werden auch die Rechtschutzversicherungen an die Kandarre genommen. Nach einem Autounfall wollte meine Rechtschutzversicherung mich nicht vertreten, weil zu geringe Aussicht auf Erfolg bestand. Und wozu hab ich dann eine????
Geschrieben von: Ulli S.
Veröffentlicht am: 11. Nov 2016
Vielleicht ändert diese Rechtsprechung etwas in der Versicherungslandschaft. Wenn die Versicherungen erst mal merken, dass sie mit ihren Kunden nicht machen können was sie wollen, besteht Hoffnung.
Geschrieben von: Jochen H.
Veröffentlicht am: 05. Dec 2016
Das glaube ich nicht. Sie werden es immer wieder probieren, denn hier geht es schließlich um jede Menge Geld.
Geschrieben von: Ulli S.
Veröffentlicht am: 15. Dec 2016
Hallo zusammen, Ich habe aus meinem Bekanntenkreis von mehreren Leuten gehört, die über den LV Doktor ihre Lebensversicherungen rückabwickeln lassen. Bei allen gab es Probleme mit den Rechtschutzversicherungen. In diesem Bereich müsste es viel mehr Urteile des BGH geben.
Geschrieben von: Hans K.
Veröffentlicht am: 27. Dec 2016
Da hast du vollkommen recht Hans. Aber die Anwälte bei den Rechtsschutzversicherungen sind halt auch nicht blöd. Wenn ihnen letztlich mit Klage gedroht wird knicken sie ein. Was nervt ist, dass sie durch ewig lange Verzögerungstaktiken den Prozessanfang bzw. Klageerhebung ewig in die Länge ziehen können.
Geschrieben von: Volker S.
Veröffentlicht am: 09. Jan 2017
Kommentar schreiben