Aspecta Lebensversicherung kündigen – mit LV-Doktor höchstmöglichen Rückkaufswert sichern
Jährlich kündigen rund vier Millionen Menschen ihre Lebensversicherung vorzeitig. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten, denn wenn Verbraucher ihre Lebensversicherung selbst kündigen, so machen sie oft erhebliche finanzielle Verluste.
Aspecta Lebensversicherung kündigen
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, dass Sie Ihre kapitalbildende Lebensversicherung bei der Aspecta Lebensversicherung kündigen möchten, dann sollten Sie folgende Zeilen ganz genau lesen: Das vorzeitige Kündigen Ihrer Aspecta Lebensversicherung könnte bedeuten, dass Sie noch nicht einmal die Hälfte aller Prämien, die Sie über all die Jahre in die Aspecta Lebensversicherung eingezahlt haben, als Rückkaufswert ausgezahlt bekommen. Würden Sie Ihre Aspecta Lebensversicherung an unsere Profis vom LV-Doktor-Team zur professionellen Abwicklung geben, so würden Sie sofort einen um bis zu 20 Prozent höheren Rückkaufswert (Kaufpreis) erhalten. Anschließend prüfen die Anwälte von LV-Doktor, ob aus dem Lebensversicherungsvertrag der Aspecta noch mehr Geld zurück zu erstatten ist. Ist das der Fall, so hätten Sie als Mitglied der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft die Chance, von diesen weiteren Erstattungen von der Aspecta Lebensversicherung zu partizipieren.
Probleme bei der Kündigung mit der Aspecta Lebensversicherung
Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft hat bereits einige Erfahrungen mit Aspecta Lebensversicherungen, die vorzeitig gekündigt wurden. So reagiert die Aspecta Lebensversicherung (heute HDI-Gerling) des Öfteren nicht auf Kündigungsschreiben oder akzeptiert diese Schreiben nicht. Zahlreiche Verfahren hat die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft aktuell bei verschiedenen deutschen Gerichten anhängig, um weitere Erstattungen aus den Versicherungsverträgen zu erreichen: Aktuell sind in der ersten gerichtlichen Instanz (Amtsgericht/Landgericht) gegen die Aspecta acht Verfahren* anhängig und in der zweiten gerichtlichen Instanz (Landgericht/Oberlandesgericht) sind ganze 18 Verfahren* der LV-Doktor-Anspruchsgmeinschaft anhängig. Das positive Ergebnis bisher: Die Anwälte von LV-Doktor konnten sich mit der Aspecta Lebensversicherung auf einen Vergleich einigen und haben ein Verfahren* gewonnen. So können die ebenfalls betroffenen Verbraucher davon profitieren.
Gerlinde L. verlor durch die Aspecta Lebensversicherung 75 Prozent ihres eingezahlten Geldes
LV-Doktor-Kundin Gerlinde L. hat im August 2001 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der Aspetca abgeschlossen. Jeden Monat zahlte sie 25,56 Euro in die Lebensversicherung. 2009 kündigte sie den Lebensversicherungsvertrag vorzeitig. Insgesamt hatte Frau L. bis dahin 2.325,96 Euro an die Aspecta gezahlt. Unter Berücksichtigung der Zinsen hätte sich ihr Geld zu einem Betrag von 3.322,28 Euro entwickeln müssen. Als Rückkaufswert zahlte ihr die Aspecta Lebensversicherung allerdings nur einen Rückkaufswert von 831,40 Euro aus, also gerade einmal 25 Prozent der Gesamtsumme. Frau L. fehlen insgesamt 2.490,88 Euro. Als Mitglied der LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft hat sie nun die Chance auf die Erstattung aller restlichen in die Lebensversicherung eingezahlten Prämien zuzüglich einer angemessenen Verzinsung.
LV-Doktor kann das Geld auch für Sie zurück holen – Das bedeutet für Sie:
- Höchstmöglicher Rückkaufswert (Kaufpreis)
- Sofortauszahlung des Kaufpreises
- Keine Restlaufzeitbegrenzung
- Kein Mindestrückkaufswert
- Einfache Abwicklung
- Sicher und schnell, durch TÜV-Zertifizierung
- Kompetentes, deutschlandweit agierendes Anwaltsnetzwerk


